Die Petition fordert für alle Bundesländer ein generelles Verbot Haustiere
abzuschießen sowie das Einfangen von Katzen und Hunde per Fallen. Für das
gesamte Bundesgebiet muß diese einheitliche Regelung gelten, damit Jäger
nicht mehr "befugt" sind angeblich "wildernde" Hunde und Katzen, die ab 200
bis 500 m (je nach Bundesland) außerhalb von besiedelten Gebieten bzw. vom
nächsten Haus entfernt angetroffen werden, einfach zu erschießen..
Begründung:
In Deutschland werden laut Aussage einer großen Tierschutz-Organisation pro
Jahr schätzungsweise 400 000 Katzen von Jägern erschossen!
Im § 25 des Jagdgesetzes NRW "Inhalt des Jagdschutzes" heißt es unter 4.
"Die zur Ausübung des Jagdschutzes berechtigten Personen sind befugt,( ... )
2. wildernde Hunde und Katzen abzuschießen. Als wildernd gelten Hunde, die
im Jagdbezirk außerhalb der Einwirkung ihres Führers Wild aufsuchen,
verfolgen oder reißen, und Katzen, die im Jagdbezirk in einer Entfernung von
mehr als 200 m vom nächsten Haus angetroffen werden. Die Befugnis erstreckt
sich nicht auf solche Hunde und Katzen, die sich in Fallen gefangen haben,
es sei denn, die unverzügliche Tötung ist aus Gründen des Tierschutzes
geboten. Sie gilt auch nicht gegenüber Hirten-, Jagd-, Blinden- und
Polizeihunden, soweit sie als solche kenntlich sind und solange sie von dem
Berechtigten zu seinem Dienst verwandt werden oder sich aus Anlass des
Dienstes vorübergehend der Einwirkung ihres Führers entzogen haben. ..."
Ausgeschlossen von der Befugnis sind also "privilegierte Hunde"!
Laut offiziellen Angaben des Landesamtes für Ernährungswirtschaft und Jagd
NRW (lej), Az J.5-01.60.03-05/05, sind die Abschusszahlen für Hunde und
Katzen im Jagdjahr 2003/04 wie folgt:
(angeblich) "wildernde" Hunde: 169
(angeblich) "wildernde" Katzen: 16.498
Seit sich die Öffentlichkeit für dieses heiße Thema interessiert, werden die
offiziellen Zahlen in NRW jedes Jahr geringer. Die inoffiziellen Zahlen
dürften weit höher sein, da sich in vielen der Jagd-Foren die Jäger nicht
allein mit den "3 S" (= Schießen, Schaufeln, Schnauze halten) brüsten.
Im Rahmen des "Jagdschutzes" werden insbesondere Katzen per Kugel, Schrot,
raubzeugscharfem Jagdhund oder Falle, aus dem Auto oder durch Blenden mit
dem Scheinwerfer, von Jägern einfach getötet.
Im Zuge der Vogelgrippe soll nun in Niedersachsen die Schutzzone von 200 m
um die Bebauung aufgehoben werden. Dies wäre ein Freibrief insbesondere für
diejenigen Jäger, die auch bisher nicht lange fragen ob die angetroffene
Katze oder der Hund tatsächlich wildert. Nicht zum erstenmal würde ein
Haustier auf dem eigenen, privaten Grundstück einfach abgeschossen!