Richtlinien
zur Nachkontrolle von vermittelten Tieren
1.
Den neuen Besitzern des vermittelten
Tieres ist seitens des Nachkontrolleurs der Nachkontrollausweis
sowie der Personalausweis vorzulegen
2.
Nach Möglichkeit sollte die Kontrolle ohne
vorherige Anmeldung erfolgen (am besten Abends wg. Berufstätigkeit
der neuen Besitzer).
3.
Es ist darauf zu achten, dass genügend Futter
und Wasser für das Tier bereit steht.
4.
Bitte lassen Sie sich unbedingt die Schlafstelle
des Tieres zeigen, falls das Tier erst „geholt“
werden muß, bitte mitgehen und die Unterbringung prüfen.
5.
Wie verhält sich das Tier? Ist es zutraulich
oder verstört? Ängstlich bedeutet nicht, dass es dem
Tier nicht gut geht, wichtig ist das Verhalten neuer Besitzer
– Tier.
6.
Wie ist der Gesundheitszustand? Glänzendes
Fell, klare Augen, saubere Ohren – oder struppig und abgemagert,
trübe Augen, verschmutzte Ohren, Fell etc.?
7.
Bitte überprüfen, ob bei Katzen die
Fenster o. k. sind, d. h., keine Kippstellung!
8.
Werden die Bedingungen unserer Verträge
eingehalten? Z. B. Kastration, keine Zwingerhaltung, nur Wohnungskatze
oder Freigänger.....
9.
Die neuen Eigentümer um ein Foto ihres Tieres
bitte für unsere Akten.