Um das Reisen mit Hunden und Katzen an den Grenzen
in Europa einfacher zu machen, müssen die Halter der Haustiere
ab Juli dieses Jahres einen so genannten EU-Heimtierpass haben.
Den Heimtierpass für ihr Haustier bekommen sie in einigen
Wochen bei allen Tierärzten. Der Pass wird nichts kosten,
ähnlich wie ein Impfpass. Die nötigen Impfungen müssen
natürlich bezahlt werden. Zurzeit können Sie ihn nur
im Netz bei der EU-Kommission virtuell als Muster sehen.
--------------------------------------------------Ägypten
Bestätigung vom Tierarzt, daß der Hund geimpft und
gesund ist. In Ägypten wird der Hund von einen einheimischen
Veterinär untersucht. Dieser entscheidet, ob das Tier in
Quarantäne muß und für welche Dauer.
--------------------------------------------------Bahamas
Einfuhr von Tieren ist strengstens untersagt.
--------------------------------------------------Belgien
Tierärztliche Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich.
Die Impfung muß mind. 1 Monat vor Einreise erfolgen. Für
Hunde die jünger als 3 Monate sind, ist die Bescheinigung
6 Monate gültig; für ältere Hunde beträgt
die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung 1 Jahr. Der Internationale
Impfpass wird anerkannt.
--------------------------------------------------Belize
Tierärztliches Gesundheitszeugnis aus dem Ursprungsland
unmittelbar vor der Abreise. Tollwutimpfung nicht weniger als
einen Monat und nicht mehr als 6 Monate zurückliegend,
ebenso die aktuelle Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Leptospirose
und Parvovirose; u. U. kann sonst die Nachimpfung des Tieres
auf Kosten des Besitzers verlangt werden. Das Tier darf keine
offenen Wunden haben. Rechtzeitig vor Einreise nach Belize ist
schriftlich in engl. Sprache, die Einfuhr beim Veterinäramt
von Belize zu beantragen.
--------------------------------------------------Bulgarien
Internationaler Impfpass mit Tollwutschutzimpfbescheinigung
und amtstierärztl. Zeugnis erforderlich. Das amtstierärztliche
Gesundheitszeugnis darf bei Einreise nicht älter als 10
Tage sein, die Tollwutschutzimpfung muß mind. 1 Monat
zurückliegen und darf nicht älter als 1 Jahr sein.
--------------------------------------------------Canada
Hunde dürfen nach Canada eingeführt werden, wenn bei
der Ankunft in Canada ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
über eine mind. einen Monat und höchstens 1 Jahr zurückliegende
Tollwutschutzimpfung vorgelegt wird. Beim Fehlen dieser Bescheinigung
muß das Tier mind. 1 Monat in Quarantäne. Bei Hunden
unter 3 Monaten wird die Tollwutschutzimpfung nicht anerkannt.
Die Einreise mit sog. Kampfhunden ist nicht erlaubt.
--------------------------------------------------Dänemark
Tierärztliches Tollwutschutzimpfzeugnis erforderlich, aus
dem in deutscher, englischer, französischer und dänischer
Sprache hervorgeht daß das Tier mind. 30 Tage und höchstens
12 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist.
Hierzu muß der Internationale Impfpass benutzt werden.
Hunde die zwischen 3 und 4 Monaten alt sind, müssen ebenfalls
gegen Tollwut geimpft sein. Sind keine 30 Tage zwischen Impfung
und Einreise vergangen, ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Dies muß von einem Tierarzt höchstens 10 Tage vor
Einreise ausgestellt worden sein. Die Einreise von sog. Kampfhunden
ist nicht erlaubt.
--------------------------------------------------Estland
Tollwut-Impfzeugnis muß vorhanden sein. (Impfung vor mindestens
30 Tagen und höchstens 12 Monaten). Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis in englischer, russischer und estnischer
Sprache erforderlich. Mindestalter des Hundes: 10 Wochen.
--------------------------------------------------Finnland
Tierärztliche Impfbescheinigung gegen Tollwut in deutscher,
englischer, schwedischer und finnischer Sprache hervorgeht,
daß das Tier mind. 30 Tage und höchstens 12 Monate
vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Die Einreise
aus EU Ländern kann dagegen auch unmittelbar nach der Impfung
erfolgen.
--------------------------------------------------Frankreich
Die Einreise in franz. Staatsgebiet ist beschränkt auf
drei Tiere, die älter sind als 3 Monate (darunter höchstens
ein Jungtier zwischen 3 und 6 Monaten) unter der Bedingung,
daß eine je nach den Bestimmungen des Herkunftslandes
gültige Bescheinigung über eine Tollwutschutzimpfung
vorgelegt werden kann, die von einem praktizierenden Tierarzt
ausgestellt worden ist. Außerdem die genaue Identifikation
des Tieres erlaubt. Die Bescheinigung muß in mind. 2 Sprachen
ausgestellt sein. Einfuhrverbot für Kampfhunde der Kategorie
1: nicht im Zuchtbuch eingetragene Staffort-Terrier, American
Stafford Terrier, Pittbull, Bullterrier, Tosa und Mischlinge
dieser Rassen. Maulkorb und Leinenzwang für Hunde der Kategorie
2: im Zuchtbuch eingetragene Stafford-Terrier, American Stafford
Terrier, Pittbull, Bullterrier, Tosa, Rottweiler. Im Zweifel,
unter welche Gruppierung ihr Hund fällt, setzten Sie sich
rechtzeitig mit FLUGHUND REISEN, dem zuständigen Konsulat
oder der Französischen Botschaft in Verbindung. Außerdem
haben einige Bürgermeister Maßnahmen getroffen, die
das Tragen von Leine und Maulkorb in ihrer Gemeinde vorschreiben.
Ihr Vermieter / Leistungsträger informiert Sie gern. Die
Vermieter sind verpflichtet die Hunderassen der Mieter bei der
Gemeinde zu melden. Bitte geben Sie daher auf der Anmeldung
die Rasse Ihres / Ihrer Hunde an.
--------------------------------------------------Griechenland
Internationaler Impfpass mit Tollwutschutzimpfung oder amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfung darf nicht länger
als 12 Monate vor Einreise zurückliegen und muß mind.
15 Tage vor der Einreise erfolgt sein.
--------------------------------------------------Großbritanien
Seit Februar 2000 gelten folgende Bestimmungen in Kurzfassung:
Ein Tierarzt muß dem Hund einen Mikrochip einpflanzen.
Tollwutimpfung muß gemacht sein. 30 Tage nach der Impfung
wird eine Blutprobe entnommen und in bestimmten Labors getestet
(genaue Adresse können wir Ihnen mitteilen) Danach 6 Monate
Wartezeit. Nochmalige Untersuchungen. 24-48 Stunden vor Einreise
muß der Hund auf Zecken und Bandwürmer untersucht
werden. Der Amtstierarzt muß einen Nachweis über
Mikrochip, Impfungen, Bluttests, Bandwurm- und Zeckenbehandlung
ausstellen. Folgende Einreisewege sind erlaubt: per Schiff,
durch den Kanaltunnel oder mit dem Flugzeug nach London-Heathrow.
--------------------------------------------------Italien
AMTSTIERÄRZTLICHES GESUNDHEITSZEUGNIS IST UNBEDINGT MITZUFÜHREN!
Tollwut-Impfzeugnis des Tierarztes; die Impfung muß zum
entsprechenden Zeitpunkt vor mind. 20 Tagen und höchstens
11 Monaten erfolgt sein. Die Impfung muß zum entsprechenden
Zeitpunkt vor mind. 20 Tagen und höchstens 11 Monaten erfolgt
sein.Maulkorb und Leine sind mitzuführen. Einfuhr von Kampfhunden
ist nicht erlaubt. Deutschsprachige Tierschützerin: Lega
per gli animali Dr. D. Friz Via Mario Tommasco Castellvolturno
81030 Caserta
--------------------------------------------------Irland
Einfuhrgenehmigung und 6 Monate Quarantäne sind noch erforderlich.
Änderungen für 2001 geplant
--------------------------------------------------Kroatien
Internationaler Impfausweis mit allen gültigen, üblichen
Impfungen ist mitzuführen. Die Tollwutschutzimpfung darf
nicht älter wie ein Jahr und muß mind. 4 Wochen alt
sein. Tierärztliches Gesundheitszeugnis, das nicht älter
als 2 Wochen alt ist, ist erforderlich. Maulkorb und Leine sind
mitzuführen.
--------------------------------------------------Luxenburg
Internationaler Impfpass mit Tollwutschutzimpfbescheinigung
und amtstierärztl. Zeugnis erforderlich. Das amtstierärztliche
Gesundheitszeugnis darf bei Einreise nicht älter als 30
Tage sein, die Tollwutschutzimpfung muß mind. 1 Monat
zurückliegen und nicht älter als 1 Jahr sein.
--------------------------------------------------Marokko
Vorschriften für die Schutzimpfung für die Einreise
nach Marokko gibt es von offizieller Seite nicht. Besonders
bei der Mitnahme eines Hundes wird für diesen die amtstierärztliche
Bescheinigung über eine erfolgte Tollwutschutzimpfung erforderlich.
--------------------------------------------------Mexiko
Von einer Reise nach Mexiko ist abzuraten. Weitere Angaben auf
Anfrage.
--------------------------------------------------Norwegen
Keine Quarantäne. Für die Einreise wird eine Einfuhrgenehmigung
verlangt. Diese ist kostenpflichtig und beinhaltet einige Untersuchungen
des Kots und des Blutes des Hundes. Genaue Informationen auf
Anfrage
--------------------------------------------------Niederlande
Internationaler Impfpass mit Tollwutschutzimpfbescheinigung
erforderlich. Die Tollwutschutzimpfung muß mind. 1 Monat
zurückliegen und nicht älter als 1 Jahr sein. Die
Gültigkeitsdauer der Tollwutschutzimpfung beträgt
3 Monate bei Hunden die vor Vollendung des 3 Monats geimpft
wurden, und 1 Jahr wenn die Tiere später als im Alter von
3 Monaten geimpft wurden. Pitbulls müssen in den Niederlande
immer einen Maulkorb tragen.
--------------------------------------------------Österreich
Tierärztl. Tollwutschutzimpfung erforderlich. Es muß
Name und Anschrift des Tierhalters, einen Beschreibung des Tieres
nach Rasse, Geschlecht, Alter und Farbe aus dem Zeugnis hervorgehen.
Die Tollwutschutzimpfung muß mind. 30 Tage alt sein darf
aber nicht länger wie ein Jahr zurückliegen. Aus dem
Zeugnis muß u.a. der Name des Impfstoffes des Imfpstoffherstellers
und Chargenbezeichnung hervorgehen. Maulkorb und Leine sind
mitzuführen.
--------------------------------------------------Polen
Internationaler Impfpass mit Tollwutschutzimpfung und amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Tollwutschutzimpfung muß
mind. 21 Tage alt sein darf aber nicht länger wie ein Jahr
zurückliegen. Das amtstierärztliche Gesundheitszeugnis
sollte möglichst kurz vor Reiseantritt ausgestellt werden.
--------------------------------------------------Portugal
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich. Die
Tollwutschutzimpfung muß mind. 30 Tage vor Einreise erfolgt
sein, anerkannt wird ein 1 jähriger Impfschutz. Das amtstierärztliche
Gesundheitszeugnis sollte möglichst kurz vor Reiseantritt
ausgestellt werden.
--------------------------------------------------Slowenien
Internationaler Impfpass ist mitzuführen. Tollwutschutzimpfung
darf nicht älter wie ein Jahr und mind. 6 Wochen alt sein.
Staupenachweis nicht älter wie 6 Monate erforderlich. Tierärztliche
Bescheinigung die nicht älter wie 10 Tage ist muß
mitgeführt werden.
--------------------------------------------------Spanien
Zur Mitnahme von Haustieren ist ein internationaler Impfpass
nötig. Die Tollwutschutzimpfung muß älter als
ein Monat und weniger als ein Jahr sein. das tierärztliche
Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 15 Tage am Einreisetag
sein. An den offiziellen Badestränden (bewachte Strände)
sind Hunde verboten.
--------------------------------------------------Schweiz
Die Bescheinigung des Impfarztes ist ausreichend. Anerkannt
wird für die Tollwutschutzimpfung ein 1 jähriger Schutz.
Es ist das Datum der Schutzimpfung, die Art des Impfstoffes,
der Name des Herstellers sowie die Chargennummer des Impfstoffes
anzugeben. Die Impfung muß mind. 30 Tage vor Einreise
erfolgt sein. Beim Durchreiseverkehr mit Eisenbahn oder Flugzeug
ohne Zwischenaufenthalt gelten keine Einschränkungen.
--------------------------------------------------Tschechien
Haustiere müssen älter als 3 Monat sein. Wenn Sie
kürzer als einen Monat in der Tschechischen Republik bleiben
wollen, müssen Sie an der Grenze einen internationalen
Impfschein des Tieres oder ein anderes Veterinär ärztliches
Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht: daß das Tier gegen
Tollwut, sowie gegen Virenkomplex (Staupe, Hepatitiden, Parvovirose
geimpft wurde. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht früher
als ein Jahr und nicht später als ein Monate vor der Einreise
durchgeführt werden. Falls das Tier gegen Virenkomplex
nicht geimpft wurde, ist außer dem internationalen Impfschein
über die Tollwutschutzimpfung noch ein veterinärärztliches
Bescheinigung über den guten Gesundheitszustand des Tieres
notwendig. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Tage
sein. Reisen mit Tieren die länger als einen Monat in der
Tschechischen Republik bleiben wollen, müssen eine Einfuhrbewilligung
des Staatl. Veterinäramts der Tschechischen Republik vorlegen,
die schriftlich zu beantragen ist. Weitere Angeben auf Anfrage.
--------------------------------------------------Tunesien
Für jeden Hund muß ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
sowie Impfschein gegen Tollwut und Staupe vorgelegt werden,
der vor mehr als einem und weniger als 6 Monaten ausgestellt
sein muß.
--------------------------------------------------Türkei
Internationaler Impfpass mit Tollwutschutzimpfung und amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis erforderlich. Die Impfbescheinigung darf
höchstens 14 Tage zurückliegen und höchstens
6 Monate alt sein. Das amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
darf nicht früher als 2 Tage vor Reiseantritt ausgestellt
werden.
--------------------------------------------------Ungarn
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis nicht älter
als 8 Tage und Tollwutschutzimpfbescheinigung erforderlich.
Die Impfung muß mind. einen Monat und darf höchsten
für die Wiedereinreise in die BRD 1 Jahr zurückliegen.
Die Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muß entweder
im Gesundheitszeugnis oder im Internationalen Impfpass vermerkt
sein. Die Einfuhr von sog. Kampfhunden (z.B. Pitbull-Terrier)
ist verboten. Maulkorb und Leine sind mitzuführen. An den
offiziellen Badestränden sind Hunde verboten.
--------------------------------------------------USA
Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung muß mind.
30 Tage vor Einreise und darf höchstens 12 Monate alt sein.
Bei Hunden im Alter von unter 3 Monaten müssen diese an
einem durch den Besitzer zu wählenden Ort gehalten werden.
Nach der dann erfolgten Impfung und weiteren 30 Tagen der Restriktion
an einem bestimmten Aufenthaltsort sind die Einreisebestimmungen
erfüllt.
--------------------------------------------------Zypern
Von der Einreise nach Zypern wird abgeraten, da nach Einreise
in Zypern das Tier auf Kosten des Besitzers 6 Monate lang in
Quarantäne gegeben werden muss.